Junge Innovatoren
Das Förderprogramm „Junge Innovatoren“ unterstützt junge wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Akademien dabei, sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von innovativen Produkten oder Geschäftsmodellen selbständig zu machen. Förderwürdig sind die Vorbereitungen auf Unternehmensgründungen, bei denen es um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geht, die auf Erfindungen von Existenzgründern und -gründerinnen, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen.
Mit dem Programm soll eine Alternative zur abhängigen Beschäftigung geschaffen werden und gleichzeitig der Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft gefördert werden.
Der Stichtag für die Antragseinreichung zur 42. Fördertranche ist der 23. September 2024.
https://www.junge-innovatoren.de/
https://www.junge-innovatoren.de/foerderung
Start-up BW Pre-Seed
Frühphasenfinanzierung für innovative Gründungsvorhaben
Viele innovative Geschäftsideen werden nie realisiert, weil vielen Gründerinnen und Gründern, insbesondere in der frühen Gründungsphase, die nötige Finanzierung fehlt. Aus diesem Grund wurde das Finanzierungsinstrument „Start-up BW Pre-Seed“ geschaffen. Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderinstrument, das in einer frühen Phase ansetzt. In dieser Phase agieren institutionelle Anleger aufgrund des erhöhten Risikos und der ungewissen Aussicht auf die Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens zurückhaltend.
Neben der finanziellen Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg werden die durch Start-up BW Pre-Seed geförderten Start-ups bei der Arbeit an ihren Geschäftsmodellen und beim Aufbau ihrer Unternehmen durch die Start-up BW Pre-Seed Partner betreut. Die Partner unterstützen nicht nur bei der inhaltlichen Arbeit sondern auch bei der Suche nach Ko-Investoren.
https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/finance/pre-seed/
https://www.startupbw.de/
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat das bewährte Förderprogramm der „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ überarbeitet und auf insgesamt drei Innovationsgutscheine zusammengeführt. Ab dem 01.12.2023 können die Anträge bei der L-Bank eingereicht werden. Bitte beachten: Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/innovation/innovationsgutscheine
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html
Start-up BW International
THE Start-up LÄND fördert Start-up BW International die Internationalisierung seiner Start-ups. Die Teilnahme von Start-ups aus Baden-Württemberg an internationalen Markterschließungs- und Delegationsreisen sowie an Messen und internationalen Start-up Events wird nicht nur finanziell bezuschusst, sondern auch organisatorisch unterstützt. Die Koordination der Reisen, Messebesuche und Auftritte – beispielsweise an THE LÄND-Gemeinschaftsständen – übernimmt der Landespartner Baden-Württemberg International (bw-i).
https://www.startupbw.de/finanzierung/zuschuesse-messen-events
https://www.bw-i.de/
https://www.bw-i.de/newsroom/news/nachricht/messeprogramm-2024
EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft
EXIST ist ein Förderproramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und unterstützt Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.
https://www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Home/home.html
Mit „GO-Bio next“ den Sprung vom Labor in die Wirtschaft schaffen (BMBF)
Die wenigsten Geschäftsideen im Bereich der Lebenswissenschaften sind unmittelbar reif für die Vermarktung. Meistens wird weitere, oft umfangreiche und teure Forschung benötigt, bis ein Produkt marktreif ist. Das BMBF hat mit der „Gründungsoffensive Biotechnologie“ daher seit 2005 in acht Auswahlrunden gründungswillige Forschungsteams unterstützt, die lebenswissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien validieren und in Form einer Unternehmensgründung verwerten wollen. Die Neuauflage der Förderrichtlinie, genannt „GO-Bio next“, hat weiterhin die für biotechnologische Forschungsprojekte typischen langen Entwicklungszeiträume und den hohen Finanzbedarf im Blick.
Dabei ist die Förderung in zwei Phasen aufgebaut. In der ersten Phase fördert das BMBF Forschungsvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, in der zweiten Phase die Weiterführung dieser Vorhaben im Gründungsunternehmen.
Fit für den Markt werden:
Der Schluss einer Finanzierungslücke durch Fördermittel ist jedoch nicht alles: Auch unternehmerisches Know-how ist für das langfristige Gelingen eines Projekts entscheidend. Um die Teams für den Markt fit zu machen, fördert das GO-Bio next Programm auch die unternehmerische Kompetenz der Forschenden mit den sogenannten GründungsGesprächen.
Forschungsteams können zweimal jährlich, jeweils zum 15. März und 15. September, Projektskizzen einreichen.
Wer wird gefördert?
GO-Bio next richtet sich in der ersten Förderphase an gründungswillige Forschungsteams deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
In der zweiten Förderphase werden im Rahmen von GO-Bio next kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften gefördert. In der Regel sollten diese als Ergebnis der ersten Förderphase gegründet worden sein, wobei die wesentlichen Know-how-Trägerinnen und -Träger der zugrundeliegenden Technologie ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen. Wichtige Voraussetzung für die zweite Förderphase ist Gegenfinanzierung durch Investoren. Ein Quereinstieg in die zweite Förderphase ist möglich.
https://www.go-bio.de/gobio/de/go-bio/go-bio-next/go-bio-next_node.html
KMU-innovativ: Bioökonomie – eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Um die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals) und die Klimaziele, die 2015 in Paris von der Weltgemeinschaft verbindlich vereinbart wurden, zu erreichen, ist der weitere Auf- und Ausbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, der Bioökonomie, unabdingbar. Mit der im Januar 2020 beschlossenen Nationalen Bioökonomiestrategie legt die Bundesregierung die Leitlinien und Ziele ihrer Bioökonomiepolitik fest und benennt Maßnahmen für deren Umsetzung. Eine wichtige Rolle als Innovationstreiber und Innovationsträger für neues biologisches Wissen und fortschrittliche Technologien fällt hierbei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie dem Mittelstand zu.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst sind Projektskizzen (maximal zwölf Seiten) über das Skizzeneinreichungsportal PT-Outline einzureichen.
Bewertungsstichtag (bis auf Widerruf) ist jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Skizzen von Verbundprojekten sind vom koordinierenden KMU einzureichen.
https://www.ptj.de/projektfoerderung/biooekonomie/kmu-innovativ-biooekonomie
Green Start-up Sonderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Wir fördern Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit mit dem Schwerpunkt Digitalisierung verbinden. Das Sonderprogramm richtet sich an Einzelpersonen oder Gründerteams, deren Unternehmen nicht älter als fünf Jahre sind. Auch innovative Ausgründungen oder Gründungen neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden gefördert. Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrene mit geeignetem Hintergrund sind willkommen.
Das Sonderprogramm richtet sich an Einzelpersonen oder Gründerteams, deren Unternehmen nicht älter als fünf Jahre sind. Auch innovative Ausgründungen oder Gründungen neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden gefördert. Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrene mit geeignetem Hintergrund sind willkommen.
Die maximale Fördersumme beträgt insgesamt 125.000 Euro.
https://www.dbu.de/foerderung/green-start-up/
Innovation Grants: Lebens- und Naturwissenschaften
Die Innovation Grants in den Lebens- und Naturwissenschaften ermöglichen die Prüfung der Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen in die Anwendung (Proof of Concept).
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen die Möglichkeit erhalten, die in der Doktorarbeit erlangten Erkenntnisse in verwertbare Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte umzusetzen. Förderbare Projekte müssen in Aussicht stellen, dass die Ergebnisse im Laufe der Förderung zu einer wirtschaftlichen Verwertung kommen. Kooperationen mit gewerblichen Einrichtungen werden als mögliche Verwertungsoption begrüßt, zumal diese alternative Karrierewege eröffnen können. Jedoch sollte hier ein ernsthaftes Interesse des Unternehmens an dem beantragten Projekt dokumentiert sein (z.B. Letter of Intent – LOI, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag).
Projekte, die eine klinische Studie zum Ziel haben, können im Rahmen dieses Programmes nicht gefördert werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei diesem Förderprogramm der Fokus auf der wirtschaftlichen Verwertbarkeit liegt und die wissenschaftlichen Erfolgsaussichten nicht primär im Fokus stehen.
https://uni-tuebingen.de/exzellenzstrategie/informationen/ausschreibungen/innovation-grants-lebens-naturwissenschaften/
Innovation Grants: Geistes- und Sozialwissenschaften
Die Innovation Grants in den Geistes- und Sozialwissenschaften bieten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, den Übergang von der Theorie zur praktischen Anwendung der eigenen Forschung zu realisieren. Sie bieten damit die Möglichkeit, Alternativen zur universitären Karriere zu sondieren. Ziel soll sein, die in der Dissertation gewonnen Erkenntnisse, gerne auch gemeinsam mit außeruniversitären Partnern, in innovative und anwendungsorientierte Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte zu überführen, um so den Transfer in die Gesellschaft zu vollziehen.
Für alle weiteren Fragen der Forschungsförderung wenden Sie sich an das EU-Büro der Universität Tübingen:
https://uni-tuebingen.de/forschung/service/forschungsfoerderung/europaeische-forschungsfoerderung/
Kontakt zur Wirtschaftskoordination der Universität Tübingen:
https://uni-tuebingen.de/exzellenzstrategie/transfer/wirtschaftskoordination/