» Förderprogramme

Förderprogramme des Landes:

Junge Innovatoren
Das Förderprogramm „Junge Innovatoren“ unterstützt junge wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Akademien dabei, sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von innovativen Produkten oder Geschäftsmodellen selbständig zu machen. Förderwürdig sind die Vorbereitungen auf Unternehmensgründungen, bei denen es um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geht, die auf Erfindungen von Existenzgründern und -gründerinnen, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen.

Mit dem Programm soll eine Alternative zur abhängigen Beschäftigung geschaffen werden und gleichzeitig der Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft gefördert werden.

Der Stichtag für die Antragseinreichung zur 41. Fördertranche wird voraussichtlich Ende März 2024 sein.

https://www.junge-innovatoren.de/
https://www.junge-innovatoren.de/foerderung


Start-up BW Pre-Seed
Frühphasenfinanzierung für innovative Gründungsvorhaben

Viele innovative Geschäftsideen werden nie realisiert, weil vielen Gründerinnen und Gründern, insbesondere in der frühen Gründungsphase, die nötige Finanzierung fehlt. Aus diesem Grund wurde das Finanzierungsinstrument „Start-up BW Pre-Seed“ geschaffen. Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderinstrument, das in einer frühen Phase ansetzt. In dieser Phase agieren institutionelle Anleger aufgrund des erhöhten Risikos und der ungewissen Aussicht auf die Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens zurückhaltend.

Neben der finanziellen Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg werden die durch Start-up BW Pre-Seed geförderten Start-ups bei der Arbeit an ihren Geschäftsmodellen und beim Aufbau ihrer Unternehmen durch die Start-up BW Pre-Seed Partner betreut. Die Partner unterstützen nicht nur bei der inhaltlichen Arbeit sondern auch bei der Suche nach Ko-Investoren.

https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/finance/pre-seed/
https://www.startupbw.de/


Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat das bewährte Förderprogramm der „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ überarbeitet und auf insgesamt drei Innovationsgutscheine zusammengeführt. Ab dem 01.12.2023 können die Anträge bei der L-Bank eingereicht werden. Bitte beachten: Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden.

  • Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
  • Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen.
  • Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/innovation/innovationsgutscheine
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html


Start-up BW International

THE Start-up LÄND fördert Start-up BW International die Internationalisierung seiner Start-ups. Die Teilnahme von Start-ups aus Baden-Württemberg an internationalen Markterschließungs- und Delegationsreisen sowie an Messen und internationalen Start-up Events wird nicht nur finanziell bezuschusst, sondern auch organisatorisch unterstützt. Die Koordination der Reisen, Messebesuche und Auftritte – beispielsweise an THE LÄND-Gemeinschaftsständen – übernimmt der Landespartner Baden-Württemberg International (bw-i).

  • Delegationsreisen:
    Innerhalb Europas: Teilnahmebeitrag
    Außerhalb Europas: Teilnahmebeitrag und 50% der Reisekosten (insgesamt maximal 2.000 Euro je teilnehmende Person pro Start-up)
  • Start-up Konferenzen:
    Übernahme der Konferenzkosten. Je nach Format: Übernahme bis zu 50% der Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten), maximal 1.000 Euro Zuschuss pro Start-up (eine teilnehmende Person pro Start-up)
  • Messebeteiligungen im In- und Ausland:
    Teilnahmebeiträge von 1.000 bis 2.000 Euro pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5 qm²-Standlösung, maximal drei Teilnahmen pro Messe)
  • Start-up-Reisen:
    Übernahme des Teilnahmebeitrags. Je nach Format: Übernahme bis zu 50% der Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten), maximal 1.000 Euro Zuschuss pro Start-up (eine teilnehmende Person pro Start-up)

https://www.startupbw.de/finanzierung/zuschuesse-messen-events
https://www.bw-i.de/
https://www.bw-i.de/newsroom/news/nachricht/messeprogramm-2024


Förderprogramme des Bundes:

EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft

EXIST ist ein Förderproramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und unterstützt Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.

  • EXIST – Gründerstipendium: Für gründungsinteressierte Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • EXIST – Forschungstransfer: Für forschungsbasierte Gründungsvorhaben mit aufwändigen Entwicklungsarbeiten

https://www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Home/home.html

 

KMU-innovativ: Bioökonomie – eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Um die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals) und die Klimaziele, die 2015 in Paris von der Weltgemeinschaft verbindlich vereinbart wurden, zu erreichen, ist der weitere Auf- und Ausbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, der Bioökonomie, unabdingbar. Mit der im Januar 2020 beschlossenen Nationalen Bioökonomiestrategie legt die Bundesregierung die Leitlinien und Ziele ihrer Bioökonomiepolitik fest und benennt Maßnahmen für deren Umsetzung. Eine wichtige Rolle als Innovationstreiber und Innovationsträger für neues biologisches Wissen und fortschrittliche Technologien fällt hierbei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie dem Mittelstand zu.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst sind Projektskizzen (maximal zwölf Seiten) über das Skizzeneinreichungsportal PT-Outline einzureichen.

Die nächste Einreichungsfrist endet am 15. April 2024.
Bewertungsstichtag (bis auf Widerruf) ist jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Skizzen von Verbundprojekten sind vom koordinierenden KMU einzureichen.

https://www.ptj.de/projektfoerderung/biooekonomie/kmu-innovativ-biooekonomie

 

Green Start-up Sonderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Wir fördern Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit mit dem Schwerpunkt Digitalisierung verbinden. Das Sonderprogramm richtet sich an Einzelpersonen oder Gründerteams, deren Unternehmen nicht älter als fünf Jahre sind. Auch innovative Ausgründungen oder Gründungen neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden gefördert. Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrene mit geeignetem Hintergrund sind willkommen.

Das Sonderprogramm richtet sich an Einzelpersonen oder Gründerteams, deren Unternehmen nicht älter als fünf Jahre sind. Auch innovative Ausgründungen oder Gründungen neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden gefördert. Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrene mit geeignetem Hintergrund sind willkommen.

Die maximale Fördersumme beträgt insgesamt 125.000 Euro.

https://www.dbu.de/foerderung/green-start-up/


Förderprogramme der Universität Tübingen:

Innovation Grants: Lebens- und Naturwissenschaften

Die Innovation Grants in den Lebens- und Naturwissenschaften ermöglichen die Prüfung der Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen in die Anwendung (Proof of Concept).

Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen die Möglichkeit erhalten, die in der Doktorarbeit erlangten Erkenntnisse in verwertbare Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte umzusetzen. Förderbare Projekte müssen in Aussicht stellen, dass die Ergebnisse im Laufe der Förderung zu einer wirtschaftlichen Verwertung kommen. Kooperationen mit gewerblichen Einrichtungen werden als mögliche Verwertungsoption begrüßt, zumal diese alternative Karrierewege eröffnen können. Jedoch sollte hier ein ernsthaftes Interesse des Unternehmens an dem beantragten Projekt dokumentiert sein (z.B. Letter of Intent – LOI, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag).

Projekte, die eine klinische Studie zum Ziel haben, können im Rahmen dieses Programmes nicht gefördert werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei diesem Förderprogramm der Fokus auf der wirtschaftlichen Verwertbarkeit liegt und die wissenschaftlichen Erfolgsaussichten nicht primär im Fokus stehen.
https://uni-tuebingen.de/exzellenzstrategie/informationen/ausschreibungen/innovation-grants-lebens-naturwissenschaften/

 

Innovation Grants: Geistes- und Sozialwissenschaften

Die Innovation Grants in den Geistes- und Sozialwissenschaften bieten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, den Übergang von der Theorie zur praktischen Anwendung der eigenen Forschung zu realisieren. Sie bieten damit die Möglichkeit, Alternativen zur universitären Karriere zu sondieren. Ziel soll sein, die in der Dissertation gewonnen Erkenntnisse, gerne auch gemeinsam mit außeruniversitären Partnern, in innovative und anwendungsorientierte Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte zu überführen, um so den Transfer in die Gesellschaft zu vollziehen.

https://uni-tuebingen.de/exzellenzstrategie/informationen/ausschreibungen/innovation-grants-geistes-sozialwissenschaften/

 

 

Für alle weiteren Fragen der Forschungsförderung wenden Sie sich an das EU-Büro der Universität Tübingen:
https://uni-tuebingen.de/forschung/service/forschungsfoerderung/europaeische-forschungsfoerderung/

 

Kontakt zur Wirtschaftskoordination der Universität Tübingen:
https://uni-tuebingen.de/exzellenzstrategie/transfer/wirtschaftskoordination/