Junge Innovatoren
Das Förderprogramm „Junge Innovatoren“ unterstützt junge wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Akademien dabei, sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von innovativen Produkten oder Geschäftsmodellen selbständig zu machen. Förderwürdig sind die Vorbereitungen auf Unternehmensgründungen, bei denen es um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geht, die auf Erfindungen von Existenzgründern und -gründerinnen, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen.
Mit dem Programm soll eine Alternative zur abhängigen Beschäftigung geschaffen werden und gleichzeitig der Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft gefördert werden.
Der Stichtag für die Antragseinreichung zur 39. Fördertranche ist der 27. März 2023. Der Stichtag für die 40. Fördertranche ist der 25. September 2023.
https://www.junge-innovatoren.de/
https://www.junge-innovatoren.de/foerderung
Start-up BW Pre-Seed
Frühphasenfinanzierung für innovative Gründungsvorhaben
Viele innovative Geschäftsideen werden nie realisiert, weil vielen Gründerinnen und Gründern, insbesondere in der frühen Gründungsphase, die nötige Finanzierung fehlt. Aus diesem Grund wurde das Finanzierungsinstrument „Start-up BW Pre-Seed“ geschaffen. Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderinstrument, das in einer frühen Phase ansetzt. In dieser Phase agieren institutionelle Anleger aufgrund des erhöhten Risikos und der ungewissen Aussicht auf die Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens zurückhaltend.
Neben der finanziellen Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg werden die durch Start-up BW Pre-Seed geförderten Start-ups bei der Arbeit an ihren Geschäftsmodellen und beim Aufbau ihrer Unternehmen durch die Start-up BW Pre-Seed Partner betreut. Die Partner unterstützen nicht nur bei der inhaltlichen Arbeit sondern auch bei der Suche nach Ko-Investoren.
https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/finance/pre-seed/
https://www.startupbw.de/
Die baden-württembergischen Innovationsgutscheine:
Einstieg in die Forschung:
Die Innovationsgutscheine A und B dienen der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung.
Wie wird gefördert?
Gefördert wird die Inanspruchnahme von externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Innovationsgutscheine gibt es zu
Für innovative Start-up-Unternehmen:
Innovationsgutschein Hightech Start-up
Der Innovationsgutschein Hightech Start-up dient der Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups im Zusammenhang mit hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Es werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, im Rahmen eines innovativen Vorhabens in den folgenden Schwerpunktfeldern:
Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden. Der Innovationsgutschein Hightech Start-up ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.
Die Projekte für alle Gutscheine dürfen vor der Antragstellung noch nicht gestartet sein! Die Antragstellung für alle Gutscheine ist jederzeit möglich. Die Gutscheine sind kombinierbar.
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/innovation/innovationsgutscheine
Für etablierte Unternehmen:
ist der Innovationsgutschein Hightech Digital geeignet. Er soll anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen unterstützen, die digitale Produkte und Dienstleistungen zum Ziel haben.
Start-up BW International
Das Land unterstützt finanziell und organisatorisch die Teilnahme von baden-württembergischen Start-ups an internationalen Markterschließungs- und Delegationsreisen sowie an Messen und internationalen Start-up Events.
– Delegationsreisen und Start-up Konferenzen:
Innerhalb der EU: Teilnahmebeitrag und 50% der Reisekosten (insgesamt max. 1.000 Euro pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up)
Außerhalb der EU: Teilnahmebeitrag und 50% der Reisekosten (insgesamt max. 2.000 Euro pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up)
– Messebeteiligungen im In- und Ausland:
Teilnahmebeiträge von 1.000 bis 2.000 Euro pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5 qm²-Standlösung, maximal drei Teilnahmen pro Messe)
https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/international/
EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft
EXIST ist ein Förderproramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und unterstützt Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.
https://www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Home/home.html
KMU-innovativ: Bioökonomie – eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Um die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals) und die Klimaziele, die 2015 in Paris von der Weltgemeinschaft verbindlich vereinbart wurden, zu erreichen, ist der weitere Auf- und Ausbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, der Bioökonomie, unabdingbar. Mit der im Januar 2020 beschlossenen Nationalen Bioökonomiestrategie legt die Bundesregierung die Leitlinien und Ziele ihrer Bioökonomiepolitik fest und benennt Maßnahmen für deren Umsetzung. Eine wichtige Rolle als Innovationstreiber und Innovationsträger für neues biologisches Wissen und fortschrittliche Technologien fällt hierbei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie dem Mittelstand zu.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst sind Projektskizzen (maximal zwölf Seiten) über das Skizzeneinreichungsportal PT-Outline einzureichen.
Die nächste Die nächste Einreichungsfrist endet am 15. Oktober 2023.
Bewertungsstichtag (bis auf Widerruf) ist jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Skizzen von Verbundprojekten sind vom koordinierenden KMU einzureichen.
https://www.ptj.de/projektfoerderung/biooekonomie/kmu-innovativ-biooekonomie
Innovation Grants: Lebens- und Naturwissenschaften
Die Innovation Grants in den Lebens- und Naturwissenschaften ermöglichen die Prüfung der Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen in die Anwendung (Proof of Concept).
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen die Möglichkeit erhalten, die in der Doktorarbeit erlangten Erkenntnisse in verwertbare Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte umzusetzen. Förderbare Projekte müssen in Aussicht stellen, dass die Ergebnisse im Laufe der Förderung zu einer wirtschaftlichen Verwertung kommen. Kooperationen mit gewerblichen Einrichtungen werden als mögliche Verwertungsoption begrüßt, zumal diese alternative Karrierewege eröffnen können. Jedoch sollte hier ein ernsthaftes Interesse des Unternehmens an dem beantragten Projekt dokumentiert sein (z.B. Letter of Intent – LOI, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag).
Projekte, die eine klinische Studie zum Ziel haben, können im Rahmen dieses Programmes nicht gefördert werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei diesem Förderprogramm der Fokus auf der wirtschaftlichen Verwertbarkeit liegt und die wissenschaftlichen Erfolgsaussichten nicht primär im Fokus stehen.
https://uni-tuebingen.de/exzellenzstrategie/informationen/ausschreibungen/innovation-grants-lebens-naturwissenschaften/
Innovation Grants: Geistes- und Sozialwissenschaften
Die Innovation Grants in den Geistes- und Sozialwissenschaften bieten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, den Übergang von der Theorie zur praktischen Anwendung der eigenen Forschung zu realisieren. Sie bieten damit die Möglichkeit, Alternativen zur universitären Karriere zu sondieren. Ziel soll sein, die in der Dissertation gewonnen Erkenntnisse, gerne auch gemeinsam mit außeruniversitären Partnern, in innovative und anwendungsorientierte Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte zu überführen, um so den Transfer in die Gesellschaft zu vollziehen.
Für alle weiteren Fragen der Forschungsförderung wenden Sie sich an das EU-Büro der Universität Tübingen:
https://uni-tuebingen.de/forschung/service/forschungsfoerderung/europaeische-forschungsfoerderung/
Kontakt zur Wirtschaftskoordination der Universität Tübingen:
https://uni-tuebingen.de/exzellenzstrategie/transfer/wirtschaftskoordination/